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Stromversorgung
Photovoltaic
NotfallTelefonnummer07454 3071
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss

Hauptbereich

Die Stromversorgung Sulz GmbH, im folgenden SVS genannt, als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an das Netz der SVS technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.

Um die technische Sicherheit des SVS - Elektrizitätsversorgungsnetzes zu wahren, sind Anschlüsse an das SVS - Elektrizitätsversorgungsnetz nur unter Einhaltung von technischen Mindestanforderungen zulässig. Diese technischen Mindestanforderungen richten sich insbesondere nach folgenden Normen und Regelwerken:

  • DIN VDE 50160
    "Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsnetzen"
  • DIN VDE 0101
    "Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV"
  • DIN EN 50110
    "Betrieb von elektrischen Anlagen"
  • Distribution Code 2003
    "Regeln für den Zugang zu Verteilungsnetzen
  • Metering Code 2004
    "VDN - Richtlinie" und Änderungsverfahren
  • VDEW – Richtlinie
    "Tonfrequenz-Rundsteuerung, Empfehlung zur Vermeidung unzulässiger Rückwirkungen"
  • VDN – Richtlinie
    "Digitale Schutzsysteme"
  • VDEW – Richtlinie
    "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz"
  • VDEW – Richtlinie
    "Paralellbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Mittelspannungsnetz des Verteilnetzbetreibers"
  • VDEW – Richtlinie
    "Grundsätze für die Beurteilung von Netzrückwirkungen"
  • VDEW – Richtlinie
    "Technische Richtlinie zum Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz"
  • VDEW – Richtlinie
    "Paralellbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Mittelspannungsnetz des Verteilnetzbetreibers"
  • Technische Anschlussbedingungen (TAB 2000) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz mit Erläuterungen des VdEW sowie der EnBW.

Gesonderte und bilateral im Netzanschlussvertrag vereinbarte Anforderungen an den Netzanschluss, die kundenspezifisch erfolgen können, finden zudem Berücksichtigung.

Der Anschlussnehmer verpflichtet sich, die vorliegenden Mindestanforderungen für den Netzanschluss einzuhalten. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die den Netzanschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen.

Die SVS behält sich vor, die Einhaltung der Netzanschluss- und Netznutzungsregeln zu überprüfen. Der Anschlussnehmer ermöglicht den Mitarbeitern der SVS den Zugang zu seinen Anlagen und wirkt auch bei der Überprüfung im erforderlichen Umfang mit.

Die Netzanschluss- und Netznutzungsregeln gelten sowohl für Anschlussnehmer, die ihre technischen Anlagen erstmals an das SVS - Elektrizitätsversorgungsnetz anschließen als auch für diejenigen, die ihre bereits angeschlossenen Anlagen ändern. Unter der Änderung einer Anlage werden sämtliche technische Änderungen verstanden, wie z. B. Umbau, Erweiterung, Rück- oder Abbau sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität, des Schutzkonzeptes oder der Sternpunktbehandlung.

Die SVS ist zu einer Anpassung oder Aktualisierung dieser Information berechtigt.